Der Bayerische Landtag hat das Bayerische Krippengeld verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten damit Eltern für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Lebensjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen. Da ich alle nötigen Zertifikate und Schulungen besitze können auch Eltern die ihre Kinder von mir betreuen lassen das Krippengeld beantragen. Einige Mütter haben schon mit Erfolg ihre dafür nötigen Anträge gestellt und diese sind dann auch ziemlich schnell bewilligt worden. Dazu Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Das ist eine hervorragende Nachricht für Eltern mit kleinen Kindern! Wir wollen, dass die Kindertagesbetreuung in Bayern allen zugänglich ist. Im Kindergarten entlasten wir die Eltern schon mit unserem Beitragszuschuss. Aber die Elternbeiträge dürfen auch für Kinder im Krippenalter kein Hindernis sein. Mit dem neuen Krippengeld wenden wir uns deswegen nun an die Eltern jüngerer Kinder.“ Mit dem Beitragszuschuss entlastet der Freistaat Eltern schon seit dem 1. April 2019 in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich. Eltern von kleineren Kindern unterstützt nun neben dem Familiengeld zusätzlich das Krippengeld finanziell in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind. Auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern können vom Krippengeld profitieren.Der Übergang vom Bayerischen Krippengeld zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist nahtlos. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Der Freistaat investiert dafür im neuen Jahr rund 105 Millionen Euro.Die Auszahlung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgt auf Antrag direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter ZBFS – Bayerisches Krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
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